VERKAUFS - UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

 
1. Geltungsbereich 
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nicht verpflichtend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 
2. Zahlungsbedingungen 
Sofern nicht andere schriftliche Zahlungsbedingungen vereinbart wurden gelten folgende Zahlungsbedingungen: 8 Tage NETTO ohne jeden Abzug. 
3. Angebot, Vertragsschluss und abweichende Vereinbarungen 
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, und sonstigen Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Abänderungen nach Vertragsschluß bleiben von dieser Regelung unberührt. Angebotsgültigkeit: 3 Monate ab Ausstellungsdatum. Bei Montagen über 3,5 m Bauhöhe ist bauseits ein Gerüst beizustellen. Verfugungsarbeiten, welche nicht ausdrücklich im Angebot bzw. im Auftragsschreiben angeführt sind, sind bauseits zu erbringen. Die ausgeführten Arbeiten sind innerhalb 5 Tagen nach Fertigstellung abzunehmen bzw. gelten danach als übernommen. Verkabelung und elektrischer Anschluß erfolgt bauseits. 
4. Lieferung 
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteienwillen unabhängiger Umstände wie beispielweise alle Fälle höherer Gewalt, Transport- und Verzollungsverzug, Energiemangel und dergleichen. Verzugsstrafen und sonstige wegen Lieferverzögerungen begründete Schadensersatzansprüche sowie Rücktritt des Bestellers ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist mit rekommandierten Schreiben sind ausgeschlossen. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Verkäuferanschrift. Der Versand erfolgt stets, auch bei Frankolieferungen, auf Gefahr des Auftraggebers. 
5. Zahlung 
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.  Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so kann der Verkäufer neben dem ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechten insbesondere den ganzen offenen Kaufpreisrest fällig stellen und ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Nationalbankdiskontsatz verrechnen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gehen die mit Ausstellung und Diskontierung verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Werden nach Vertragsabschluß Umstände dem Verkäufer bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, hat der Verkäufer das Recht, sämtliche offene Forderungen fällig zu stellen und die Auslieferung bis zur Sicherstellung der Kaufpreiszahlung aufzuschieben. Der Käufer hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. 
6. Eigentumsvorbehalt 
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges, uneingeschränktes Eigentum. Wenn dieser Eigentumsvorbehalt durch Weiterverkauf an Dritte, und/oder Einbau in Gebäuden erlischt, so tritt der Auftraggeber bereits mit der Auftragserteilung alle aus dieser Weiterveräußerung oder dem Einbau gegenüber Dritten entstehende Forderungen an den Auftragnehmer ab. Zahlbar und klagbar in Arnreit (Landesgericht Linz). 
7. Haftung 
Soweit nach dem Gesetz und nach diesen Lieferbedingungen überhaupt eine Haftung des Verkäufers besteht, bleibt sie auf Schäden, die am Gegenstand der Leistung selbst entstehen, beschränkt. Jeder andere, darüber hinausgehende Schadenersatzanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
8. Gewährleistung 
Ein Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Käufer die auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich dem Verkäufer anzeigt, der bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels nach seiner Wahl die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile ersetzen oder nachbessern kann. Abgelehnte Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens ein Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch den Verkäufer. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auch Schadenseratzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Für alle fremd mitgelieferten Erzeugnisse wird nur die Gewähr übernommen, welche die Erzeuger dieser Artikel eingehen.